Alle ZahnHouse-Partner bieten Ihnen neben der klassischen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung und Prophylaxe auch prothetische, implantologische sowie zahnmedizinische Leistungen an.

       
       
       
       
       
       
       

Seit Januar 2005 gilt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnersatz das "befundorientierte Festzuschusssystem".

Für jeden zahnärztlichen Befund, der einen Zahnersatz nach sich zieht, hat der Gesetzgeber festgelegt, was "medizinisch notwendig" ist. Die GKV übernimmt dann 50% der hierfür anfallenden Kosten. Das ist der "Festzuschuss".

Die verbleibenden 50% der medizinisch notwendigen Kosten sowie alle weiteren Leistungen, die auf Patientenwunsch darüber hinaus erbracht werden, muss der Patient selbst bzw. seine Zusatzversicherung übernehmen.

Bei allen ZahnHouse-Partnerpraxen hingegen genügt bereits dieser Festzuschuss der GKV, um die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz zu ermöglichen.

Aber auch für viele Leistungen, die darüber hinaus gehen, haben die ZahnHouse-Partner günstige* Lösungen für Sie parat.

Fragen Sie einfach mal nach!

Unsere kostenlose Hotline 0800 / 1144800 beantwortet gerne Ihre Fragen.
 






Neueste Behandlungsmethoden und -technologien sowie optimierte Praxisprozesse sorgen für eine optimale zahnärztliche Versorgung.



*) Fußnoten:
  • - Günstige Laborkosten durch Partnerschaft mit ausländischem Zahnlabor.
  • - ZahnHouse-Partnerlabor vom deutschen TÜV zertifiziert.
  • - Qualitätskontrolle jeder Arbeit durch deutsche Zahntechnikermeister.
  • - 4 Jahre Garantie auf jeden ZahnHouse-Zahnersatz.